Lexikon

Bitte wählen Sie entweder einen Buchstaben um die dazu passenden Einträge anzuzeigen:
0-9 | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | *'/# | Alle

Rechtsmittel/Rekurs

Aktualisiert am: 20.10.15

Gegen Beschlüsse des Gerichts kann das Rechtsmittel des Rekurses erhoben werden. Der Rekurs steht der betroffenen Person, ihrem Vertreter, dem Sachwalter aber auch nächsten Angehörigen zu, deren Vertretungsbefugnis im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert ist. Dies gilt für sämtliche Beschlüsse im Bestellungsverfahren. Auch die betroffene Person selbst ist rechtsmittelbefugt. Dritten (anderen Personen) kommt grundsätzlich keine Rechtsmittellegitimation zu. Der Rekurs ist binnen 14 Tagen schriftlich beim Gericht erster Instanz einzubringen.


 

Copyright © Sachwalter-Info