Die Sachwalterschaft umfasst die gesetzliche Vertretung einer
natürlichen Person (betroffene Person), die aufgrund einer
psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung nicht in der
Lage ist, Rechtsgeschäfte ohne die Gefahr eines Nachteils für sich
wahrzunehmen.
Die Bestellung eines Sachwalters wird vom örtlich zuständigen
Bezirksgericht (Pflegschaftsgericht) mittels Beschluss vorgenommen.
Ein Sachwalter übernimmt die gesetzliche Vertretung der betroffenen
Person.
Die Geschäftsfähigkeit wird nur soweit eingeschränkt, als es
unbedingt erforderlich ist.
Die Notwendigkeit sowie der Umfang der Sachwalterschaft erfolgt nach
Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem Fachgebiet der
Neurologie und Psychiatrie. Darüber hinaus kann die betroffene Person
weiterhin ihr Leben frei von Einschränkungen gestalten.
Wir kümmern uns
um die Besorgung der im Umfang des Sachwalterbestellungsbeschlusses
umfassenden Angelegenheiten (Vertretung vor Gerichten, Behörden,
Sozialversicherungsträgern, Abschluss von Rechtsgeschäften, Vertretung
in finanziellen und medizinischen Angelegenheiten).
Der Sachwalter unterliegt der Kontrolle des Pflegschaftsgerichts, dem in
regelmäßigen Abständen zu berichten und Rechnung zu legen ist.
Dr. Wolf Mazakarini
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Dr. Wolf Mazakarini
Rechtsanwalt/Sachwalter