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Mündlichkeit |
Aktualisiert am: 20.10.15
Über die Bestellung eines Sachwalters ist mündlich zu verhandeln. Zur mündlichen Verhandlung sind die betroffene Person und ihr Vertreter zu laden. Von der Ladung der betroffenen Person kann jedoch abgesehen werden, wenn diese unfähig ist, der Verhandlung zu folgen oder ihr Wohl gefährdet sein könnte. |
Medizinische Heilbehandlung |
Aktualisiert am: 20.10.15
Umfasst die Sachwalterschaft auch medizinische Angelegenheiten, ist es bei medizinischen Heilbehandlungen erforderlich, die Zustimmung des Sachwalters einzuholen. Zuvor erfolgt eine entsprechende ärztliche Aufklärung. |
Mitspracherecht der betroffenen Person |
Aktualisiert am: 20.10.15
Die betroffene Person hat ein Verständigungs- und Äußerungsrecht. Sie hat auch das Recht, vom Sachwalter über wichtige bevorstehende Entscheidungen verständigt und angehört zu werden. |