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Einkünfte

Aktualisiert am: 09.11.15

Sind alle der betroffenen Person zufließenden Mittel, wie Erwerbseinkommen, Pension, Arbeitslosengeld, Kapitalerträge, Krankengeld, Leibrente, Miet- Pachteinnahmen, Sozialhilfe, bedarfsorientierte Mindestsicherung, aber auch erhöhte Familienbeihilfe wegen körperlicher oder geistiger Behinderung. Bezüge, die zur Deckung bestimmter Aufwendungen dienen, sind nicht als Einkünfte zu berücksichtigen (Pflegegeld, Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfe, Kinderabsetzbetrag).


 
Einstweiliger Sachwalter

Aktualisiert am: 20.10.15

Erfordert es das Wohl der betroffenen Person, so hat ihr das Gericht zur Besorgung dringende Angelegenheiten einen einstweiligen Sachwalter mit sofortiger Wirksamkeit zu bestellen. Die betroffene Person wird durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters insofern beschränkt, als es das Gericht ausdrücklich angeordnet. Die Bestellung kann auch vor der Erstanhörung erfolgen, wenn eine unmittelbare Gefahr für die betroffene Person droht.


 
Ende der Vertretungsbefugnis des einstweiligen Sachwalters

Aktualisiert am: 20.10.15

Die Vertretungsbefugnis des einstweiligen Sachwalters endet mit rechtskräftiger Bestellung des endgültigen Sachwalters oder mit Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses (= Einstellung des Sachwalterschaftsverfahrens).


 
Entlohnung/Entschädigung

Aktualisiert am: 20.10.15

Dem Sachwalter gebührt unter Bedachtnahme auf Art und Umfang seiner Tätigkeit, insbesondere auch im Bereich der Personensorge und des damit verbundenen Aufwands an Zeit und Mühe eine jährliche Entschädigung. Diese beträgt zwischen 5% bis 10% sämtlicher Einkünfte nach Abzug von Steuern und Abgaben. Übersteigt der Wert des Vermögens der betroffenen Person EUR 10.000,00 so ist darüber hinaus pro Jahr 2 % des Mehrbetrags an Entschädigung zu gewähren.


 
Erstanhörung der betroffenen Person

Aktualisiert am: 20.10.15

Das Gericht hat sich zunächst einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person zu verschaffen. Es hat sie über Grund und Zweck des Verfahrens zu unterrichten und dazu zu hören.


 

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